Erklärung zur Zugänglichkeit
Das Unternehmen Daniel Kunisch verpflichtet sich, seine Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen im öffentlichen Sektor oder von der Europäischen Union finanzierten Entwicklungen zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.greenvoke.com , mit Ausnahme eingebetteter Inhalte von anderen Domains.
Konformitätsstatus
Diese Website entspricht teilweise der RD 1112/2018, da die unten aufgeführten Aspekte nicht erfüllt sind.
Nicht zugängliche Inhalte
Die unten aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:
Nichteinhaltung der Vorschriften:
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Einige Bilder verfügen möglicherweise nicht über eine implementierte oder korrekte Textalternative – Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt UNE-EN 301549:2022
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In Formularen unterstützen einige Felder möglicherweise keine Autofill-Mechanismen – Anforderung 9.1.3.5 Identifizieren Sie den Eingabezweck UNE-EN 301549:2022
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Einige Elemente können auf bestimmten Seiten einen unzureichenden Kontrast aufweisen – Anforderung 9.1.4.3 Kontrast UNE-EN 301549:2020
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In einigen Formularfeldern fehlen möglicherweise Beschriftungen oder sind falsch beschriftet – Anforderung 9.3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen UNE-EN 301549:2022
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Der Code kann einige Parsing-Fehler enthalten – Anforderung 9.4.1.1 Parsing UNE-EN 301549:2022
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Gelegentliche Bearbeitungsfehler können auf einigen Webseiten vorhanden sein.
Unverhältnismäßige Belastung: Nicht anwendbar.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung fallen:
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Es kann sein, dass Office-Dokumente in PDF- oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden, nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
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Es kann Inhalte von Dritten geben, die nicht von dieser Abteilung entwickelt wurden und nicht unter ihrer Kontrolle stehen, wie z. B. Office-Dokumente von verschiedenen Organisationen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.
Feedback und Kontaktinformationen
Sie können z.B. die Anforderungen an die Zugänglichkeit mitteilen [Artikel 10.2.a) der RD 1112/2018]:
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Um einen möglichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Website zu melden.
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Um andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte zu übermitteln.
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Für weitere Fragen oder Vorschläge zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Website wenden Sie sich bitte an greenvoke@gmail.com oder rufen Sie XXXXXXX von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 14:00 Uhr an.
Sie können einreichen:
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Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018.
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Ein Antrag auf Zugang zu Informationen über:
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Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 ausgeschlossen sind, wie in Artikel 3, Abschnitt 4 festgelegt.
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Inhalte, die von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
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In dem Antrag auf Zugang zu Informationen müssen die Fakten, die Gründe und der eindeutige und legitime Antrag so spezifiziert werden, dass der Antrag vernünftig und gerechtfertigt bewertet werden kann.